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Verfasst von admin am Fr, 12/16/2011 - 12:31
Liebe Leser!
Wir verabschieden uns für dieses Jahr von unseren treuen Lesern und wünschen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Auch dieses Jahr war es wieder ein höchst erfolgreiches Jahr und freuen uns auf 2012.
Wir sind vom 19.12.2011 bis einschließlich 09.01.2012 auf Urlaub. Sollte interessante Entscheidungen bei Martin Bugelmüller anfallen, werden wir natürlich darüber berichten.
Ihre Juridicum Rechtschutzgruppe
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Verfasst von admin am Fr, 12/16/2011 - 12:25
Martin Bugelmüller verfasste eine Beschwerde in einem Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und musste der Richter (das Mitglied) des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich am 14.12.2011 in einer öffentlichen Verhandlung über die Verhältnismäßigkeit einer Festnahme entscheiden.
Die belangte Behörde war prominent durch den Behördenleiter vertreten, was sich aus der Wichtigkeit der Rechtssache ableiten lässt.
Die Entscheidung ergeht schriftlich und teilte das erstklassige Mitglied des UVS Oö. Herr Mag. Z. die Meinung von Martin Bugelmüller, dass die ganze Sache auch anders erledigt hätte werden können. Immerhin war die Verjährung der Geldstrafen, die zu vollstrecken gewesen wären Lichtjahre entfernt!
Die Chancen der Beschwerde sind glaube ich gut, da es meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig sein kann, jemanden den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe zuzuführen obwohl die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz - wegen einem Strafaufschub bzw. Ratengesuch - noch nicht zugestellt war, so Martin Bugelmüller.
Nun muss der UVS Oö., die beste Rechtsschutzinstanz des Landes über die Beschwerde entscheiden.
Über den weiteren Gang des Verfahrens werden wir berichten.
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Verfasst von admin am Fr, 12/16/2011 - 12:15
Das Bezirksgericht Steyr, mit der ruhigen und fachlich erstklassigen Richterin Dr. B., hat nun eine wohl richtungsweisende Entscheidung für alle Väter getroffen. Streitpunkt war in einem von Martin Bugelmüller verfassten Antrag das Weihnachtsbesuchsrecht am 24.12.2011.
Dem antragstellenden Kindesvater wurde nun für die minderjährigen Kinder ein Weihnachtsbesuchsrecht am 24.12.2011 von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr eingeräumt und den Vorstellungen der Kindesmutter eine Absage erteilt.
Mich freut das sehr, dass die Richterin auch dem Kindesvater Weihnachten und eine Bescherung zur dunklen bzw.späteren Tageszeit einräumt und die Kindesmutter mit den Worten zurechtwies, dass es ihr sicherlich auch möglich wäre, Weihnachten am 24.12.2011 nach 18.00 Uhr zu feiern, so Martin Bugelmüller.
Für die Väter eine tolle Entscheidung und hoffentlich der erste Schritt zu einer Gleichberechtigung.
Dr. B. vom Bg Steyr hat den Anfang gemacht........
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Verfasst von admin am Fr, 12/16/2011 - 12:07
Die beste Rechtsschutzinstanz des Landes, der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich, mit dem Gründungsmitglied Dr. Johann Fragner, folgte einer von Martin Bugelmüller verfassten Beschwerde und reduzierte die Geldstrafe um gut 50%. Berufungskosten musste der Berufungswerber auch keine bezahlen.
Für alle Hilfesuchenden gilt daher, die willkürlich hohen Verwaltungsstrafen ausgesetzt sind - auch wenn die Straftat verwirklicht wurde - Berufung wegen der Strafhöhe an die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu erheben so Martin Bugelmüller.
Der UVS nimmt sich auch die Zeit, über kleinere Anfechtungen fair und gerecht zu urteilen.
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Verfasst von admin am Mo, 11/07/2011 - 08:47
Am 04.11.2011 trat Martin Bugelmüller für einen Angeklagten als Machthaber in Niederösterreich (Gerichtssprengel St. Pölten) auf. Der Angeklagte war wegen fahrlässiger leichter und schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der Bezirksanwalt sah sich schon als sicherer Gewinner, wobei dem Bezirksanwalt das Lachen verging, als Martin Bugelmüller als Machthaber für den Angeklagten die Ausführungen in den Polizeiprotokollen berichtete und ausführte, dass gemäß § 72 Abs. 2 StGB eine Bestrafung unzulässig wäre und das Opfer selbst verantwortlich den Unfall war.
Die unter Tabletteneinfluss wirkende Tina P. (Opfer) machte es der Richterin nicht leicht und bestätigte sogar in der Strafverhandlung, dass sie dem Angeklagten ans Lenkrad gegriffen habe, und er daraufhin das Lenkrad verriss und zum Tatzeitpunkt mit dem Angeklagten verlobt war.
Sogar das Bundesland Heute vom ORF berichtete über den spektakulären Unfall, und musste deswegen die A1 in Fahrtrichtung Salzburg für mehrere Stunden gesperrt werden.
"Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses Strafverfahren positiv für den Angeklagten abgeschlossen werden kann, da die Richterin selbst protokollierte, dass das Opfer sehr verwirrt sei und auch fragte, ob sie Drogen nehme. Ferner bewilligte sie meinen Antrag auf Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, ob überhaupt die Grenze von 14 Tagen der Berufsunfähigkeit erreicht wurde, so Martin Bugelmüller in einer ersten Stellungnahme nach der Verhandlung". Nun muss die Staatanwaltschaft prüfen, ob Tina P. in betrügerischer Absicht Schadenersatzansprüche von der Versicherung vereinnahmen wollte!
Über den weiteren Gang des Verfahrens werden wir berichten.
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Verfasst von admin am So, 10/23/2011 - 15:57
Herr Martin Bugelmüller richtete einen offenen Brief an das BZÖ und wird unsererseits gerne veröffentlicht. Die Rückantwort wird ebenfalls für alle Leser veröffentlicht werden. Wenn Sie den ganzen Brief von Martin Bugelmüller lesen wollen klicken Sie auf "Weiterlesen".
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Verfasst von admin am Do, 10/20/2011 - 05:09
Dr. Christoph Rogler aus Steyr, einer der renommiertesten Anwälte des Landes, vertritt Geschädigten einer fremgegangenen Frau. Wie nun der ORF am 19.10.2011 und der Nachrichtendienst des ORF Oberösterreich berichtete, fordert der vermeintliche Vater 72.000 EUR vom leiblichen Vater zurück!
Für den Fernsehbericht einfach anklicken
http://tvthek.orf.at/programs/70016-Oberoesterreich-heute/episodes/3056723-Oberoesterreich-heute
Für den Bericht des ORF bitte den Link anklicken
http://ooe.orf.at/news/stories/2506110/
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Verfasst von admin am Di, 10/18/2011 - 16:14
Nachdem in letzter Zeit sehr viele Kommentare veröffentlicht wurden, die gegen unsere Philosophie sprechen, haben wir nach Bitte von Martin Bugelmüller - da er mit den Inhalten in Verbindung gebracht wird - die Berichte zu manchen Personen unterbunden.
Die Berichte zu unseren investigativen Recherchen rund um Betrüger und Blender, finden Sie in wenigen Wochen auf einer neuen Webseite (unter betrugsbekaempfung.fr.gg)!
Viel Spaß! Wir schützen Sie vor Betrügern!
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Verfasst von admin am Fr, 09/23/2011 - 13:54
Oliver und Sandra G. haben sich ein schmuckes Häuschen in Steyr gekauft. Vom Mund abgesparte Sanierungsarbeiten wurden einem Hausbaupfuscher, der in Steyr amtsbekannt ist, anvertraut. Leider kannte das Ehepaar den vermeintlichen Betrüger vor Auftragerteilung nicht.
Johann Th. tritt gerne mit einer Limited auf, was für Dritte oft schwerwiegende Folgen haben kann, wenn Gründungsagenturen ihre Pflicht vernachlässigen und 1-EURO Gesellschaften zulassen. Ferner bedroht er gerne die Rechtsratsuchenden, dass was passieren könnte, wenn Anzeige erstattet wird. Geschockt reagierten die Häuslbauer und wandten sich nun an Martin Bugelmüller, nachdem sie mit der Leistung eines Rechtsanwaltes nicht zufrieden waren.
So traf den Schaden nun auch das Ehepaar aus Steyr, die Hilfe bei Martin Bugelmüller suchen. Mittlerweile sind gut 8.000 EUR - rechtskräftig - an aushaftendem Kapital und Kosten samt Zinsen aufgelaufen. Einbringlich konnte die Forderung noch nicht gemacht werden.
"Nun sind aber einige Baustellen vom Schuldner bekannt und bin ich beauftragt worden eine Forderungsexekution einzubringen. Ich bin sehr zuversichtlich, die Forderung einbringlich machen zu können", so der Vertreter Martin Bugelmüller.
Sandra G. hofft ebenfalls, dass die Forderung einbringlich gemacht werden kann und vertraut hier voll auf den für seine Hilfestellungen bekannten Martin Bugelmüller und sagt: "Martins Ruf in Steyr ist der von Jo Gerner bei GZSZ, wenn wer was schafft, dann er".
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